RUTSCHHEMMUNG

Eine große Zahl von Unfällen sowohl in Arbeitsräumen als auch im häuslichen Bereich wird durch Ausrutschen verursacht. Die Ursachen hierfür sind oftmals die Ausgestaltung des Fußbodens und dessen Verschmutzung.

Für Bodenbeläge, die zur Verlegung in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit erhöhter Unfallgefahr vorgesehen sind, wurden daher spezielle Anforderungen an die rutschhemmenden Eigenschaften und deren Prüfung festlegt („Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr des Fachausschusses Bauliche Einrichtungen bei der Einzelhandels-Berufsgenossenschaft, Bonn“).

Bodenbeläge aus Betonwerkstein mit Schliff C 220 erfüllen, wie einschlägige Untersuchungen zeigen, mit R 9 die Mindestanforderungen hinsichtlich der Rutschhemmung, die Mehrzahl der untersuchten Beläge sogar die Anforderungen für die Bewertungsgruppe R 10.

Demnach kann davon ausgegangen werden, dass Fußböden aus geschliffenem Betonwerkstein ohne weitere Nachweise den Anforderungen der Bewertungsgruppe R 9 gemäß BGR 181 bzw. DIN 51 130 entsprechen. Demnach kann davon ausgegangen werden, dass Fußböden aus geschliffenem Betonwerkstein ohne weitere Nachweise den Anforderungen der Bewertungsgruppe R 9 gemäß BGR 181 bzw. DIN 51 130 entsprechen, wenn die Oberflächenbearbeitung „geschliffen“ und „feingeschliffen“ gemäß DIN 18500-1 ausgeführt wurde und der Feinschiff nur bis Schliff C 220 erfolgt ist.

Wichtig für die Rutschhemmung ist auch, dass nur auf den Boden abgestimmte Reinigungs- und Pflegemittel verwendet werden.